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Heizungsförderung 2026: Was sich für Sie ändert

Sichern Sie sich jetzt bis zu 80 % Zuschuss und machen Sie Ihr Zuhause fit für die Zukunft.

Mit ClimaConnect holen Sie das Beste aus der Förderung heraus und wechseln unkompliziert zu einer Wärmepumpe.

Was Sie aktuell zur Förderung klimafreundlicher Heizsysteme wissen müssen

Die KfW-Förderung 2026

Seit dem 21. Juli 2026 gelten für die Förderung klimafreundlicher Heizungen wie Wärmepumpen neue Regeln. Einige Boni sind entfallen, andere wurden neu gestaffelt. Unterm Strich sind jetzt Zuschüsse von bis zu 80 % möglich.

Wir haben die Neuerungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Sie aufbereitet: welche Bausteine bleiben, welche wegfallen und was sich 2027 erneut ändert. So sehen Sie auf einen Blick, mit welcher Förderung Sie für Ihr Haus realistisch planen können.

Gut zu wissen: Schnell sein lohnt sich! Ab Februar 2027 werden der Klimageschwindigkeitsbonus und die förderfähigen Kosten stufenweise gesenkt. Die maximalen Fördersätze von bis zu 80 % gibt es also nur noch bis zum 31.01.2027.

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Das gilt seit dem 21. Juli 2026

Die Änderungen der Förderbedingungen zusammengefasst

  • Maximal mögliche Gesamtförderung 80%
  • 30 % Grundförderung für jede neue klimafreundliche Heizung in einem bestehenden Gebäude
  • Förderfähige Kosten von maximal 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie bestimmte ältere Heizungen ersetzen
  • Einkommensbonus von 40, 30, 10 oder 0 %, abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen
  • Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, verringert sich das maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 €

Diese Boni entfallen

  • Effizienzbonus (bisher 5 % für natürliche Kältemittel, Erdreich oder Grundwasser)
  • Emissionsminderungszuschlag (galt für bestimmte Biomasseheizungen)

Alle Angaben und Fördersätze entsprechen dem Stand: August 2026. Ab dem 1. Februar 2027 verringert sich der Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate um vier Prozentpunkte. Ebenfalls ab dem 1. Februar 2027 wird der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit im Halbjahresrhythmus um 750 Euro abgesenkt. Zudem soll die Wärmepumpen-Grundförderung im ersten Quartal 2027 grundlegend neu aufgestellt werden. Eine ausführliche Übersicht der einzelnen Förderboni finden Sie weiter unten.

KFW-FÖRDERUNG FÜR KLIMAFREUNDLICHES HEIZEN:

BIS ZU 80 % ZUSCHUSS SICHERN

Wer auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt, kann einen Großteil der Kosten vom Staat zurückbekommen. Durch die Kombination aus Grundförderung und den verschiedenen Bonusprogrammen sind Zuschüsse von bis zu 80 % der Investitionssumme möglich.

Wir von ClimaConnect beraten Sie gerne persönlich rund um Ihre neue Wärmepumpe und sorgen dafür, dass Sie die bestmögliche Förderung ausschöpfen.

ClimaConnect kfw foerderung wp 2026

Diese Förder-Boni gibt es aktuell

Beim Einbau einer förderfähigen, klimafreundlichen Heizung in Ihrem Bestandsgebäude erhalten Sie weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten als Grundförderung – unabhängig von Ihrem Einkommen. Diese Grundförderung ist die Basis, auf der alle weiteren Boni aufbauen.

Ab dem ersten Quartal 2027 ändert sich das: Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt dann auf 15 %. Gleichzeitig kommt aber ein neuer Wertschöpfungsbonus dazu, der weitere 15 % bringt, wenn die Wärmepumpe aus der EU stammt. Kombinieren Sie beides, landen Sie also wieder bei insgesamt 30 % Förderung.

Maßgeblich für die Förderung ist nicht die tatsächliche Höhe Ihrer Investition, sondern ein gedeckelter Betrag. Seit dem 21. Juli 2026 gelten folgende Obergrenzen:

  • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • 15.000 Euro pro Wohneinheit für die zweite bis sechste
  • 8.000 Euro pro Wohneinheit ab der siebten

Ab dem 1. Februar 2027 wird der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich abgesenkt, jeweils zum 1. Februar und 1. August um 750 Euro.

Bis zum 31.01.2027 liegt der Fördersatz bei 16 %. Anschließend sinkt er halbjährlich, jeweils zum 1. Februar und 1. August, um vier Prozentpunkte. Ab dem 1. August 2028 entfällt der Bonus dann ganz.

Belohnt wird damit ein zügiger Umstieg auf ein nachhaltiges Heizsystem wie eine Wärmepumpe. Anspruch haben selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Auch beim Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung kann der Bonus greifen. Wichtig dabei: Die alte Heizung muss vollständig durch die neue, klimafreundliche Anlage ersetzt werden – eine reine Ergänzung des Bestandssystems reicht nicht aus.

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können zusätzlich einen einkommensabhängigen Bonus bekommen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen laut Steuerbescheid, nicht Ihr Brutto- oder Nettoeinkommen:

  • 40 % bei einem Einkommen bis 30.000 Euro
  • 30 % bei einem Einkommen bis 40.000 Euro
  • 10 % bei einem Einkommen bis 50.000 Euro

Grundsätzlich gilt: Je niedriger das Einkommen, desto höher fällt also die Förderung aus. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird nach dem neuen Heizungsgesetz einmalig ein Betrag von 10.000 Euro vom anzurechnenden Einkommen abgezogen. Dadurch rutschen Familien häufig in eine günstigere Stufe und erhalten so einen höheren Bonus.

Grundförderung und Boni lassen sich addieren, sind aber gedeckelt: Regulär liegt die Obergrenze bei 70 % der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit. Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro – mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro – können dagegen bis zu 80 % Förderung erreichen.

Ab dem ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen von aktuell 30 % auf 15 % sinken. Im Gegenzug ist ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU geplant – für diese Geräte bliebe es in Summe also weiterhin bei 30 %.

Zur Einordnung: Die genauen Voraussetzungen, die konkrete Ausgestaltung und die erforderlichen Herkunftsnachweise stehen noch nicht fest. Wer den Einbau für 2027 plant, sollte die Förderfähigkeit des jeweiligen Geräts daher zum Zeitpunkt der Antragstellung erneut prüfen lassen. Pauschale Zusagen einzelner Anbieter, ein bestimmtes Fabrikat sei „sicher" bonusberechtigt, sind aktuell mit Vorsicht zu genießen.

Entscheidend für Sie jetzt: 2026 gilt noch regulär die volle Grundförderung von 30 %.

Beim Einbau einer förderfähigen, klimafreundlichen Heizung in Ihrem Bestandsgebäude erhalten Sie weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten als Grundförderung – unabhängig von Ihrem Einkommen. Diese Grundförderung ist die Basis, auf der alle weiteren Boni aufbauen.

Ab dem ersten Quartal 2027 ändert sich das: Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt dann auf 15 %. Gleichzeitig kommt aber ein neuer Wertschöpfungsbonus dazu, der weitere 15 % bringt, wenn die Wärmepumpe aus der EU stammt. Kombinieren Sie beides, landen Sie also wieder bei insgesamt 30 % Förderung.

Maßgeblich für die Förderung ist nicht die tatsächliche Höhe Ihrer Investition, sondern ein gedeckelter Betrag. Seit dem 21. Juli 2026 gelten folgende Obergrenzen:

  • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • 15.000 Euro pro Wohneinheit für die zweite bis sechste
  • 8.000 Euro pro Wohneinheit ab der siebten

Ab dem 1. Februar 2027 wird der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich abgesenkt, jeweils zum 1. Februar und 1. August um 750 Euro.

Bis zum 31.01.2027 liegt der Fördersatz bei 16 %. Anschließend sinkt er halbjährlich, jeweils zum 1. Februar und 1. August, um vier Prozentpunkte. Ab dem 1. August 2028 entfällt der Bonus dann ganz.

Belohnt wird damit ein zügiger Umstieg auf ein nachhaltiges Heizsystem wie eine Wärmepumpe. Anspruch haben selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Auch beim Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung kann der Bonus greifen. Wichtig dabei: Die alte Heizung muss vollständig durch die neue, klimafreundliche Anlage ersetzt werden – eine reine Ergänzung des Bestandssystems reicht nicht aus.

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können zusätzlich einen einkommensabhängigen Bonus bekommen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen laut Steuerbescheid, nicht Ihr Brutto- oder Nettoeinkommen:

  • 40 % bei einem Einkommen bis 30.000 Euro
  • 30 % bei einem Einkommen bis 40.000 Euro
  • 10 % bei einem Einkommen bis 50.000 Euro

Grundsätzlich gilt: Je niedriger das Einkommen, desto höher fällt also die Förderung aus. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird nach dem neuen Heizungsgesetz einmalig ein Betrag von 10.000 Euro vom anzurechnenden Einkommen abgezogen. Dadurch rutschen Familien häufig in eine günstigere Stufe und erhalten so einen höheren Bonus.

Grundförderung und Boni lassen sich addieren, sind aber gedeckelt: Regulär liegt die Obergrenze bei 70 % der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit. Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro – mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro – können dagegen bis zu 80 % Förderung erreichen.

Ab dem ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen von aktuell 30 % auf 15 % sinken. Im Gegenzug ist ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU geplant – für diese Geräte bliebe es in Summe also weiterhin bei 30 %.

Zur Einordnung: Die genauen Voraussetzungen, die konkrete Ausgestaltung und die erforderlichen Herkunftsnachweise stehen noch nicht fest. Wer den Einbau für 2027 plant, sollte die Förderfähigkeit des jeweiligen Geräts daher zum Zeitpunkt der Antragstellung erneut prüfen lassen. Pauschale Zusagen einzelner Anbieter, ein bestimmtes Fabrikat sei „sicher" bonusberechtigt, sind aktuell mit Vorsicht zu genießen.

Entscheidend für Sie jetzt: 2026 gilt noch regulär die volle Grundförderung von 30 %.

Wir rechnen es Ihnen vor:

Zwei Beispiele für Ihre mögliche Förderung

Beispiel 1

  • Selbstnutzende Wohneigentümer eines Einfamilienhauses
  • Kein Einkommensbonus, da das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 70.000 € beträgt
  • Austausch einer Ölheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • Investitionssumme: 30.000 Euro, davon maximal 28.000 Euro förderfähig

Hier greifen 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, macht zusammen 46 %.

Ergebnis: 12.880 Euro Zuschuss, 17.120 Euro Eigenanteil.


Beispiel 2

  • Selbstnutzende Wohneigentümer eines Einfamilienhauses
  • Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen liegt bei 28.000 Euro, wodurch der Einkommensbonus von 40 % greift
  • 25 Jahre alte Gasheizung wird ersetzt
  • Neue Anlage: Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • Investitionssumme: 30.000 Euro, davon maximal 28.000 Euro förderfähig

Rechnerisch kommen hier 86 % zusammen (30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, 40 % Einkommensbonus) – gedeckelt wird die Förderung jedoch bei 80 %. 

Ergebnis: 22.400 Euro Zuschuss, 7.600 Euro Eigenanteil.

Beide Rechnungsbeispiele dienen der Orientierung und basieren auf dem Förderstand von August 2026. Die tatsächliche Förderhöhe legt die KfW anhand der dann geltenden Förderbedingungen und Ihrer eingereichten Unterlagen fest.

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Jetzt handeln und 2026 die volle Förderung mitnehmen

Die derzeit hohen Zuschüsse bleiben nicht auf Dauer: Ab 2027 fallen einzelne Förderbausteine stufenweise geringer aus. Manche Boni verringern sich im Halbjahrestakt, andere entfallen zu einem festen Stichtag ganz. Wer seine neue Heizung zeitnah angeht, profitiert also noch von den besseren Konditionen der KfW.

Diese drei Punkte sollten Sie daher bei Ihrer Heizungssanierung berücksichtigen:

Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % nur noch bis Januar 2027

Aktuell erhalten Sie beim Heizungstausch einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 %. Dieser Satz gilt bis Ende Januar 2027. Anschließend verringert sich der Bonus alle sechs Monate um jeweils 4 Prozentpunkte, stichtaggenau zum 1. Februar und zum 1. August, bis er im August 2028 ganz entfällt. Planen Sie Ihre neue Heizung deshalb möglichst bald, um den vollen Bonus zu nutzen.

Der Förderhöchstbetrag wird ebenfalls alle sechs Monate abgesenkt

Für die erste Wohneinheit reduziert sich der maximal förderfähige Betrag ab Februar 2027 im Halbjahrestakt um jeweils 750 Euro. Nicht betroffen sind dagegen die weiteren Wohneinheiten: Für die zweite bis sechste bleibt es bei 15.000 Euro je Einheit, ab der siebten Wohneinheit bei 8.000 Euro je Einheit.

Sorgfältige Planung braucht ihren Vorlauf

Vom ersten Beratungstermin bei Ihnen zu Hause über das Angebot und die Antragsbestätigung bis zur Förderzusage der KfW vergehen in der Regel einige Wochen. Erst dann kann der Auftrag verbindlich vergeben werden. Haben Sie einen festen Termin im Kopf, sollten Sie diese Zeitspanne also von Anfang an einplanen.

Unser Rat: Nehmen Sie Ihre Heizungssanierung am besten noch dieses Jahr in Angriff, idealerweise bevor der Winter kommt.

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diese klimafreundlichen Heizsysteme fördert die KfW

Wärmepumpen sind längst nicht die einzige Option, für die es Zuschüsse gibt. Die KfW unterstützt in bestehenden Gebäuden eine ganze Reihe klimafreundlicher Heiztechniken und auch den Anschluss an ein Wärmenetz. Die Bedingung ist jeweils, dass die technischen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

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Wärmepumpen

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Solarthermie

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Biomasseheizungen

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Brennstoffzellenheizungen

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Anschluss an Gebäude- und Wärmenetze

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Wasserstofffähige Heizungen

Tipp vom Meisterbetrieb: So gibt's mehr Geld zurück

Boni geschickt kombinieren für mehr Zuschuss

Die einzelnen Boni lassen sich miteinander verbinden. Erfüllen Sie etwa die Voraussetzungen für den Einkommensbonus und tauschen Ihre alte Heizung gleichzeitig früh aus, erreichen Sie die höchstmögliche Förderung. Welche Kombination für Sie am meisten bringt, ermitteln unsere Fachleute von Zeller gemeinsam mit Ihnen: persönlich, nachvollziehbar und mit der Erfahrung aus mehr als 70 Jahren.

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